Vertrag von sevres artikel 62

Die Kommission ist befugt, zu einem späteren Zeitpunkt vorzuschlagen, dass die den Anleihegläubigern derzeit gemäß ihren Verträgen oder bestehenden Dekreten gewährten Zusagen andere angemessene Zusagen oder eine Belastung der allgemeinen Einnahmen der Türkei ersetzt werden. Die alliierten Regierungen verpflichten sich, etwaige Vorschläge der Finanzkommission zu diesem Thema zu prüfen. Armenien wurde von den unterzeichneten Parteien als etablierter Staat anerkannt. (Abschnitt VI „Armenien“, Artikel 88-93). Die vor dem 1. November 1914 aufgenommenen Darlehen werden bei der Verteilung der osmanischen Staatsschulden zwischen der Türkei, den Staaten der Balkanhalbinsel und den neuen in Asien gegründeten Staaten berücksichtigt. Der türkische Govermnent verpflichtet sich, unverzüglich ab dem Datum des Inkrafttretens dieses Vertrags alle Gegenstände, Ausrüstungen, Waffen, Geld, Wertpapiere, Dokumente und persönlichen Gegenstände jeder Beschreibung, die Offizieren, Soldaten oder Matrosen oder anderen Staatsangehörigen der Alliierten Mächte gehörten und die von den türkischen Behörden aufbewahrt wurden, unverzüglich wiederherzustellen. (2) Der Rest der Renten, für die die Türkei nach dieser Verteilung haftet, sowie die Renten, die sich aus Darlehen ergeben, die die Türkei zwischen dem 17. Oktober 19l2 und dem 1.

November 1914 aufgenommen hat, werden zwischen der Türkei und den Staaten, in deren Gunsten das Hoheitsgebiet nach diesem Vertrag von der Türkei getrennt ist, aufgeteilt. Die Herstellung dieser Gegenstände auf türkischem Hoheitsgebiet für und ihre Ausfuhr in s. Ausland ist verboten. Der Rat der osmanischen Staatsschulden besteht aus den britischen, französischen und italienischen Delegierten sowie aus dem Vertreter der Kaiserlichen Osmanischen Bank und bleibt weiterhin wie bisher tätig. Sie verwaltet und erhebt alle ihr nach dem Dekret von Mouharrem gewährten Einnahmen und alle sonstigen Einnahmen, deren Verwaltung ihr gemäß allen anderen Darlehensverträgen vor dem 1. November 1914 anvertraut wurde. Staaten, in deren Gunsten das Hoheitsgebiet von der Türkei abgetrennt wurde, entweder infolge der Balkankriege 1913 oder nach diesem Vertrag, beteiligen sich an der jährlichen Gebühr für den Dienst der osmanischen Staatsschulden, die vor dem 1. November 1914 aufgenommen wurden. Jegliche Während des Krieges erzielte Hypothese der türkischen Einnahmen in Bezug auf Verpflichtungen (einschließlich der internen Schulden), die von der türkischen Regierung während des Krieges aufgenommen wurden, wird mit nichtig erklärt. Die türkische Regierung verpflichtet sich, ohne Zustimmung der Finanzkommission kein internes oder externes Darlehen zu vergeben. Dieser Artikel enthält keine Zitate oder Verweise. Bitte verbessern Sie diesen Artikel, indem Sie eine Referenz hinzufügen.

Informationen zum Hinzufügen von Referenzen finden Sie unter Vorlage:Zitatierung. Seit inkrafttreten des vorliegenden Vertrags werden alle Kriegsschiffe, die gemäß dem Waffenstillstand vom 30. Oktober 1918 in türkischen Häfen interniert wurden, für endgültig an die wichtigsten Alliierten Mächte übergeben.