Muster klage kitaplatz

Präsentation Kitaplatzklage (Ergänzung Musterbriefe) Der Absage muss innerhalb einer bestimmten, meist vierwöchigen Frist widersprochen werden. Geschieht das nicht, lässt sich ein Kita-Platz kaum noch einklagen. Das gilt jedenfalls für diese Bundesländer: An den Bescheid des Jugendamtes in Brandenburg, Bremen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Schleswig-Holstein schließt sich ein verbindliches Widerspruchsverfahren an. In den anderen Bundesländern ist das Widerspruchsverfahren entweder fakultativ möglich oder der Anspruch muss sofort gerichtlich geltend gemacht werden. Klagen sind jedoch nicht immer die beste Lösung. Denn sie schaffen trotz Rechtsanspruch keine neuen Kita-Plätze! Und sie können langwierig und teuer sein. Erst einmal sollte man sich Alternativen überlegen. Kommt eine andere Kita – vielleicht im Nachbarort – infrage? Oder kann auch eine Tagesmutter die Betreuung des Kindes übernehmen? Erst wenn die Eltern nachweisen können, dass sie trotz vieler Bemühungen keinen Betreuungsplatz finden, kann man die frühkindliche Förderung einklagen. Musterbriefe Kitaplatzklage, Eilverfahren, Zuweisung Kitaplatz Du hast die Möglichkeit, verschiedene Dinge einzuklagen, wenn du keinen Kita-Platz erhalten hast: Du kannst die Zuweisung eines Kita-Platzes einklagen, die Kosten einer privaten Kinderbetreuung und evtl. Schadensersatz bei einem Verdienstausfall wegen einer nicht vorhandenen Betreuung. Das Verfahren ist für die klagenden Eltern kostenfrei. Es sei denn, sie ziehen anwaltlichen Beistand hinzu.

In dem Fall werden Gebühren nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz fällig. Das können mehrere Hundert Euro sein. Für die Zuweisung eines Kitaplatzes durch das lokale Jugendamt, die Kitaplatzklage und den Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (Eilverfahren) findet ihr hier die bundesweit nutzbaren Musterbriefe zum Download. Damit wird eine Klage auch ohne anwaltliche Vertretung vereinfacht. Bevor Eltern einen Kita-Platz einklagen können, müssen sie zunächst selbst tätig geworden sein und nach einer geeigneten Betreuungslösung für ihr Kind gesucht haben. Blieb die Suche erfolglos, müssen Eltern das zuständige Jugendamt kontaktieren. Dieses muss innerhalb einer angemessenen Frist einen Kita-Platz zur Verfügung stellen. Die Frist beträgt üblicherweise zwischen zwei und drei Monate. Es folgt dann die Verpflichtungsklage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Stadt auf Zuteilung eines Kita-Platzes. Du solltest diese Klage unbedingt im Eilverfahren durchführen, da der Streit ansonsten einige Monate oder Jahre dauern könnte – im Eilverfahren sind es etwa 4-6 Wochen. Die Klage vor dem Verwaltungsgericht ist für Eltern generell kostenlos und du benötigst hierfür auch keinen Anwalt. Du kannst diese Klage formlos per Brief beim Verwaltungsgericht einreichen und musst darin auch darlegen, warum du Anspruch hast – zum Beispiel aufgrund der Berufstätigkeit.

Wer den Aufwand jedoch scheut und auf Nummer sicher gehen will, beauftragt einen Anwalt. Beachte jedoch, dass die Kosten von dir zu tragen sind. Eine Rechtsschutzversicherung ist hier von Vorteil. Unser Tipp: Nimm dir einen Anwalt. Eine Klage ist für Nicht-Juristen nervenaufreibend und nicht ganz einfach. Eltern können für ihr Kind einen Kita-Platz einklagen, wenn ihre Suche danach vergeblich war. Schließlich haben sie einen Rechtsanspruch auf die Betreuung ihres Nachwuchses in einer kommunalen Einrichtung.