Tarifvertrag medizinische fachangestellte

4.02 – In dieser Vereinbarung müssen Wörter, die das männliche Geschlecht importieren, das weibliche Geschlecht enthalten. 2.02 – Sofern in dieser Vereinbarung nichts anderes bestimmt ist, erkennen die in dieser Vereinbarung verwendeten Ausdrücke: e) Ungeachtet der Bestimmung 24.02(d) erkennen die Parteien dieser Vereinbarung an, dass das Diktat des Parlaments, einschließlich der Tätigkeiten der Senatskammer, eines Senatsausschusses, der offiziellen Funktionen der parlamentarischen Vereinigungen und des interparlamentarischen Austauschs, und wenn der Arbeitnehmer unterwegs ist, dazu führen kann, dass ein Arbeitnehmer keine acht (8) Stunden Ruhezeit erhält. ii) ihre Krankenstandsgutschriften bis zum Zeitpunkt des Schwangerschaftsabbruchs und nach dem Datum des Schwangerschaftsabbruchs nutzen, vorbehaltlich der Bestimmungen des Artikels 29, Krankheitsurlaub. Für die Zwecke dieses Unterabsatzes umfassen die Begriffe „Krankheit“ oder „Verletzung“ gemäß Artikel 29, Krankheitsurlaub, eine medizinische Behinderung im Zusammenhang mit einer Schwangerschaft. 16.01 – Die Parteien sind sich darin einig, dass es im Falle eines Rechtsstreits, der sich aus der Auslegung einer Klausel oder eines Artikels in dieser Vereinbarung ergibt, wünschenswert ist, dass die Parteien innerhalb einer angemessenen Frist zusammenkommen und versuchen, das Problem zu lösen. Dieser Artikel hindert einen Arbeitnehmer nicht daran, das in dieser Vereinbarung vorgesehene Beschwerdeverfahren in Anspruch zu nehmen. (3) Ist der Zeitplan eines Arbeitnehmers so geordnet, dass während der Arbeitswoche (Montag bis Freitag) keine Arbeitszeit für einen oder mehrere Tage vorgesehen ist, so gilt ein solcher Tag(e) als Ruhetag im Sinne dieser Vereinbarung. a) die Auslegung oder Anwendung einer Bestimmung dieses Tarifvertrags oder des damit verbundenen Schiedsspruchs für ihn; 17.17 – Die erste und/oder die zweite Ebene kann durch Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer und gegebenenfalls dem Institut abgeschafft werden. * 44.01 – Die Laufzeit dieser Vereinbarung gilt ab dem Tag der Unterzeichnung bis zum 30.

September 2018. 35.02 – Ungeachtet der Klausel 35.01 wird der Arbeitgeber alle Verbesserungen, die in Bezug auf den Landesgesundheitsplan, den Gesundheitsplan für den öffentlichen Dienst, die Invaliditätsversicherung, die Langzeitinvaliditätsversicherung, den Zusatzbeihilfeplan (Lebensversicherung), den Plan für die Allgemeine Dienstleistung und den Zahnpflegeplan vorgenommen wurden, während der Laufzeit dieser Vereinbarung auf die Mitarbeiter in der Tarifeinheit ausdehnen. 37.01 – Diese Vereinbarung kann im gegenseitigen Einvernehmen geändert werden. Möchte eine der Parteien diese Vereinbarung ändern oder ändern, so unterrichtet sie die andere Partei über jede vorgeschlagene Änderung, und die Parteien treten spätestens einen (1) Kalendermonat nach Erhalt dieser Mitteilung zusammen und erörtern diesen Vorschlag.